Bearbeitung der Löhne enthält insbesondere folgendes:
- Nach Unterlagen des Klienten Arden die Löhne für den Vormonat bearbeitet
- Berechnung des Krankengeldes für die Arbeitnehmer
- Führung der Lohnkarten für die Arbeitnehmer des Klienten
- Führung der vorgeschriebenen Evidenz der Arbeitsunfähigkeit für die Arbeitnehmer des Klienten
- Bearbeitung der Berichte für die zuständige Verwaltung der Sozialversicherung
- Bearbeitung der Berichte für die zuständige Krankenversicherung
- Berechnung der Höhe der gesetzlichen Versicherung für die Arbeitnehmer des Klienten
- Durchführung der Lohnabzüge gamäß den Pfändungsaufträgen
- Erstellung der Afträge für die Bank zur Durchführung der Lohnzahlungen und Abführungen
- Erstellung der Bescheinigungen über steuerpflichtige Einnahmen der Arbeitnehmer
- Erstellung der Verdienstnachweise für dieArbeitnahmer (für die Banken, Gerichte, Arbeitsämter u. ä.)
- Erfassung des genommenen Urlaubs
- Bearbeitung der Jahreslohnsteuerabrechnung für die einzelnen Arbeitnehmer des Klienten
- Erstellung der Jahresabrechnung der Steuer von der unselbständigen Tätigkeit für das zuständige Finanzamt
- Berechnung des Pflichtanteils bei der pflichtigen Beschäftigung von Körperbehinderten
- Vertretund des Klienten bei den Kontrollen in den zuständigen Institutionen im Zusammenhang mit dem zu bearbeitenden Lohnwesen
- Übergabe der Berichte und Meldungen an die zuständigen Behörden